Ab 04.03.2022 gelten im LK Stade folgende Regeln für die Gastronomie:

Dieses bedeutet nun :

  • 3G-Regel in der Innen- und Außengastronomie
  • FFP2-Maske drinnen bis zum Sitzplatz
  • Keine Beschränkungen bei Saalbetrieb
  • Draußen keine Abstandsmaßnahmen
  • Die grundsätzlichen Regeln (zum Beispiel AHA+L) gelten weiterhin.
  • Der Gastronom hat das Hausrecht und kann den Zugang einschränken.

Dieses bedeutet auch

  • Ungeimpfte (getestet mit gültigem offiziellem Antigen Schnelltest (kein Selbsttest)) haben aktuell ab 4. März wieder Zutritt zur Gastronomie.

Wer ist was?

Als ‚Geimpft‘ im Sinne der Verordnung gilt:

Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.

“geboostert”, also 3-fach geimpft (Bei Erstimpfung mit Johnson 2-fach geimpft)

Als ‚Genesen‘ im Sinne der Verordnung gilt:

Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt

Als ‚Getestet‘ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:

  • PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
  • PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
  • Selbsttest (unter Aufsicht) maximal 24 Stunden gültig

Keine Testpflicht für Kinder unter 6 Jahren.

Wann werden welche Warnstufen ausgerufen?

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